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Zellentausch & Zellaufbereitung

Ein professioneller Brandschutz in Ladebereichen ist unverzichtbar, um Mitarbeiter, Betrieb und Investitionen zu schützen. Beim Laden von Staplerbatterien entstehen Risiken durch Wasserstoffgas, elektrische Defekte und thermische Belastung. Wer klare Schutzkonzepte umsetzt, minimiert Brandgefahren und erfüllt die geltenden Normen und Betreiberpflichten.

Relevanz und Risiken

Warum ist Brandschutz hier kritisch?

Beim Laden von Blei-Säure-Traktionsbatterien entsteht Wasserstoff, der bereits ab sehr geringen Konzentrationen hochexplosiv ist. Auch defekte Ladegeräte, beschädigte Kabel oder unsachgemäße Bedienung können Brände oder Explosionen verursachen.

Explosionsgrenzen von Wasserstoff

Wasserstoff ist in einem Bereich zwischen 4 Vol.-% (untere Explosionsgrenze) und 75 Vol.-% (obere Explosionsgrenze) explosionsfähig. Die Lüftung von Ladebereichen muss so ausgelegt sein, dass die Konzentration selbst bei Störfällen deutlich unter 4 Vol.-% bleibt.

Gesetzliche Grundlagen und Normen

Welche Vorschriften gelten?

  • DIN EN 62485-3: Sicherheit von Sekundärbatterien und Batterieranlagen – Anforderungen an Traktionsbatterien
  • TRGS 722: Vermeidung oder Einschränkung gefährlicher explosionsfähiger Atmosphäre
  • Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV): Regelmäßige Prüfungen elektrischer Anlagen und Lüftungssysteme
  • DGUV Vorschrift 68: Sicherheit bei Flurförderzeugen

Betreiber sind verpflichtet, eine Gefährdungsbeurteilung nach BetrSichV und TRGS 722 zu erstellen, Maßnahmen umzusetzen und diese dokumentiert nachzuweisen.

Planung und Aufbau von Ladebereichen

Standort, Abstände und Abtrennung

  • Abstand zwischen Batterieöffnungen und möglichen Zündquellen: mind. 0,5 m
  • Abstand zu Brandlasten (z. B. Verpackungen, Holz, Textilien): mind. 1 m
  • Abstand zu elektrischen Anlagen, Schaltschränken oder Verteilern: mind. 2 m

Ladezonen sollten abgetrennt, trocken, gut belüftet und frei von brennbaren Stoffen sein. Eine klare Bodenmarkierung und Beschilderung („Ladebereich – Zutritt nur für geschultes Personal“) sind Pflicht.

Lüftung und Gasabführung

Eine technische Lüftung ist zwingend erforderlich, um die Bildung explosionsfähiger Gemische zu verhindern. Empfohlen wird eine Mindestluftwechselrate von 5 h⁻¹ und eine Abluftführung mindestens 0,2 m unter der Decke, da Wasserstoff nach oben aufsteigt.

Luftführung in der Praxis

Frischluft sollte bodennah zugeführt, Abluft in Deckenhöhe abgeführt werden. So wird eine Durchmischung gewährleistet und lokale Gasansammlungen werden vermieden.

Technische Sicherheit

Ladegeräte

Verwenden Sie ausschließlich für den Batterietyp zugelassene Ladegeräte mit Temperatur- und Überlastüberwachung. Ladegeräte sind regelmäßig nach BetrSichV zu prüfen, insbesondere Isolationswiderstand und Temperaturabschaltung.

Elektrische Installationen

Kabel müssen mechanisch geschützt, spannungsfrei verlegt und gegen Scheuerstellen abgesichert sein. Lose Leitungen, offene Steckverbindungen oder ungeschützte Enden sind unzulässig. Alle elektrischen Installationen müssen mit geeigneten Sicherungen und Schutzschaltern versehen sein.

Brandschutztechnik

Geeignete Löschmittel

Für elektrische Brände eignen sich CO₂- und ABC-Pulverlöscher. CO₂ sollte in kleinen Räumen nur mit Vorsicht eingesetzt werden, da es Sauerstoff verdrängt.

Lithium-Ionen-Batterien

Bei Lithium-Ionen-Batterien sind CO₂ und Pulver ungeeignet. Verwenden Sie stattdessen Wassernebel- oder Sprühwasserlöschsysteme nach EN 14972, die gezielt kühlen und Wärmebrücken verhindern. In Flotten mit gemischten Batterietypen sollte die Löschtechnik entsprechend differenziert sein.

Brandmelde- und Löschanlagen

Bei größeren Ladezonen sind automatische Brandmeldesysteme nach DIN 14675 vorgeschrieben. Empfohlen werden Linearwärmemeldeleitungen (LWZ) oder Mehrfachsensormelder (Rauch + Hitze) mit redundanter Alarmierung. Automatische Wassernebel- oder Gaslöschanlagen können eine schnelle Brandbekämpfung sicherstellen und Folgeschäden minimieren.

Organisation und Unterweisung

Zugänge, Kennzeichnung und Ordnung

Ladebereiche müssen klar gekennzeichnet und ausschließlich autorisiertem Personal zugänglich sein. Eine aufgeräumte Umgebung verringert Brandlasten und stellt sichere Flucht- und Rettungswege sicher.

Schulungen und Betriebsanweisungen

Mitarbeiter sind regelmäßig im sicheren Umgang mit Ladegeräten, im Erkennen von Störungen und im Verhalten im Brandfall zu unterweisen. Aushänge mit Kurzanweisungen und Notfallnummern müssen gut sichtbar angebracht sein.

Prüfungen und Dokumentation

Wiederkehrende Prüfungen

  • Elektrische Anlagen und Ladegeräte gemäß BetrSichV mindestens jährlich
  • Lüftungsanlagen: Luftvolumenstrom, Filterzustand und Funktion prüfen
  • Brandmelde- und Löschsysteme: Sicht- und Funktionsprüfung nach DIN 14675

Nachweisführung

Alle Prüfungen, Wartungen und Unterweisungen sind schriftlich zu dokumentieren. Die Nachweise dienen gegenüber Behörden, Berufsgenossenschaften und Versicherungen als Beleg für den ordnungsgemäßen Betrieb und die Wirksamkeit der Schutzmaßnahmen.

Praxischeck – wichtigste Maßnahmen auf einen Blick

  • Wasserstoffkonzentration unter 4 Vol.-% halten (Explosionsbereich 4–75 Vol.-%)
  • Luftwechselrate mind. 5 h⁻¹, Abluftführung unter Decke (≥ 0,2 m)
  • Abstände: 0,5 m zu Batterieöffnungen, 1 m zu Brandlasten, 2 m zu Elektroanlagen
  • Löschtechnik: CO₂/Pulver (Blei) – Wassernebel EN 14972 (Li-Ion)
  • Brandmelder: Linearwärme- oder Mehrfachsensormelder nach DIN 14675
  • Gefährdungsbeurteilung, Prüfungen & Unterweisungen dokumentieren

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