Kostenlose Lieferung für neue Staplerbatterien.

Gebrauchte Batterien – sofort verfügbar 

Zellentausch & Zellaufbereitung

Die Entsorgung von Staplerbatterien ist gesetzlich streng geregelt und spielt eine zentrale Rolle im Umweltschutz. Als Industriebatterien nach §2 BattG unterliegen sie klar definierten Rücknahme-, Verwertungs- und Dokumentationspflichten. Gleichzeitig kann eine Regeneration durch spezialisierte Anbieter wie die HK Handels GmbH oft die wirtschaftlichere und ressourcenschonendere Alternative sein.

In diesem Ratgeber erfahren Sie, welche gesetzlichen Vorgaben gelten, wie der Rückgabeprozess funktioniert, welche Vergütung für Altbatterien realistisch ist und wann eine Regeneration sinnvoller ist als die Entsorgung.

Gesetzliche Grundlage: §§15–17 BattG regeln die Rücknahmepflicht

Staplerbatterien gelten rechtlich als Industriebatterien im Sinne von §2 BattG. Für sie greifen die Bestimmungen der §§15 bis 17 BattG, die eine Rücknahmepflicht für Hersteller und Vertreiber festlegen. Das bedeutet: Jede in Verkehr gebrachte Industriebatterie muss am Ende ihres Lebenszyklus kostenfrei zurückgenommen oder einer zertifizierten Verwertung zugeführt werden.

Eine Entsorgung über den Haus- oder Gewerbemüll ist verboten. Zudem schreibt §10 BattG die Ausstellung einer Entsorgungsbescheinigung vor, die Angaben zu Batterietyp (z. B. PzS, PzV), Anzahl, Bruttogewicht, Verwertungsverfahren und Datum enthalten muss. Diese Nachweise sind mindestens fünf Jahre aufzubewahren.

Pfandregelung und Informationspflicht nach §18 BattG

Gemäß §18 BattG müssen Händler beim Verkauf von Industriebatterien entweder ein Pfand erheben oder eine kostenlose Rücknahme anbieten. Gleichzeitig besteht eine Informationspflicht: Käufer müssen über ihre Rückgabepflichten und Entsorgungsmöglichkeiten informiert werden. Diese Regelung soll verhindern, dass durch versteckte Gebühren oder fehlende Rückgabemöglichkeiten Umwelt- oder Rechtsverstöße entstehen.

Transport und ADR-Vorschriften – UN 2794 und UN 2800

Für den Transport von gebrauchten oder defekten Batterien gelten die ADR-Gefahrgutvorschriften der Klasse 8. Gefüllte, nasse Bleiakkumulatoren werden unter der UN-Nummer 2794 geführt; ausgetrocknete oder gelagerte Batterien fallen unter UN 2800.

Defekte oder auslaufgefährdete Batterien gehören zur Unterkategorie 8.2, Verpackungsgruppe II. Sie müssen in säurebeständigen, UN-zertifizierten PE-Behältern mit Auslaufschutz transportiert werden. Zudem ist eine Kennzeichnung mit dem Gefahrgutsymbol „Class 8 – Corrosive“ erforderlich. Ein Sicherheitsdatenblatt sollte beigelegt werden, um Haftungsrisiken im Transportfall zu vermeiden.

Vergütung und Rücknahmepreise für Altbatterien

Blei ist ein wertvoller Rohstoff, der fast vollständig recycelt werden kann. Daher zahlen zertifizierte Recycler und Fachbetriebe meist einen Altblei-Preis pro Kilogramm. Der tatsächliche Wert hängt von Reinheit, Gehalt und Marktpreis ab.

Realistisch liegt die Spanne bei 0,20 € bis 0,30 € pro Kilogramm. Einige Anbieter verrechnen den Betrag mit dem Preis einer neuen oder regenerierten Batterie, wodurch sich die Entsorgung wirtschaftlich neutralisieren kann.

Beispielrechnung

Eine 48 V-Staplerbatterie mit 775 Ah hat je nach Bauart ein Gewicht von 1.100 bis 1.300 kg. Bei einem Altblei-Preis von 0,25 €/kg ergibt sich ein Rücknahmewert von rund 275 – 325 €. Je größer die Menge oder je höher der Bleianteil, desto besser fällt die Vergütung aus.

Tipp: Die HK Handels GmbH informiert Sie über tagesaktuelle Rücknahmepreise und bietet kombinierte Rücknahme- und Regenerationsmodelle an.

Regeneration statt Entsorgung – nachhaltige Wiederbelebung

Viele Blei-Säure-Staplerbatterien lassen sich durch gezielte Regeneration wieder nutzbar machen. Dabei werden die Zellen kontrolliert entladen, gereinigt und chemisch reaktiviert, um Sulfatablagerungen zu lösen und die Kapazität zu erhöhen. Voraussetzung: Die Batterie ist mechanisch intakt und weist keine Leckage auf.

Vorteile der Regeneration

  • Kosteneinsparung von bis zu 40 % gegenüber einer Neuanschaffung
  • CO₂-Einsparung von bis zu 60 % laut Lifecycle-Analysen der Batterieindustrie
  • Lebensdauerverlängerung um mehrere Jahre
  • Weniger Abfall durch Wiederverwendung vorhandener Materialien
  • Deutlich geringerer Energieverbrauch gegenüber Neuproduktion

Tiefenentladung und Realkalisation – technische Vorstufe

Vor der Regeneration werden häufig spezielle Verfahren eingesetzt. Bei der Tiefenentladung werden Sulfatkristalle durch kontrollierte Entladung der Batterie aufgelöst. Anschließend kann eine Realkalisation erfolgen: Durch die Zugabe einer verdünnten Natriumhydroxid-Lösung werden die chemischen Ablagerungen neutralisiert und die Zellleitfähigkeit verbessert.

Diese Schritte bereiten die Batterie auf die Regeneration vor und ermöglichen eine Kapazitätsrückgewinnung von bis zu 80 % – abhängig von Alter und Zustand.

Wann eine Entsorgung unvermeidbar ist

Eine Entsorgung ist nur dann notwendig, wenn die Batterie:

  1. Elektrolyt verliert oder das Gehäuse beschädigt und undicht ist,
  2. Zellen irreversibel sulfatiert oder korrodiert sind,
  3. Regeneration keine Verbesserung der Kapazität mehr bringt,
  4. Sicherheitsrisiken wie Kurzschlussgefahr oder Materialbruch bestehen.

In diesen Fällen übernimmt ein zertifizierter Recycler die fachgerechte Aufbereitung. Das Recyclingverfahren ermöglicht eine Rückgewinnung von über 95 % des enthaltenen Bleis.

Recycling und Kreislaufwirtschaft

Für Industriebatterien gibt es keine feste EU-Zielquote, doch moderne Verfahren erreichen Recyclingraten von über 95 %. Das zurückgewonnene Blei wird in neuen Batterieplatten wiederverwendet – ein nahezu geschlossener Kreislauf. Unternehmen können durch Zertifikate wie RAL-GZ 724 oder ISO 14001 ihre Nachhaltigkeit dokumentieren und belegen.

Dokumentation und Nachweispflicht nach §10 BattG

Nach jeder Entsorgung oder Rücknahme ist eine Entsorgungsbescheinigung auszustellen. Sie enthält folgende Pflichtangaben:

  • Batterietyp (z. B. PzS, PzV)
  • Anzahl und Bruttogewicht
  • Datum der Übergabe
  • Verwertungs- oder Recyclingverfahren
  • Name und Zertifikat des Entsorgers

Diese Dokumente sind mindestens fünf Jahre aufzubewahren und bei Audits vorzulegen. Die HK Handels GmbH stellt digitale Nachweise nach aktuellem BattG-Standard zur Verfügung.

Gesundheit und Arbeitsschutz

Beim Umgang mit Altbatterien ist persönliche Schutzausrüstung Pflicht: Säurebeständige Handschuhe, Schutzbrille und Schürze verhindern Verätzungen. Kommt Elektrolyt in Kontakt mit der Haut, sollte sofort mit viel Wasser gespült werden.

Alle Mitarbeitenden, die mit Batterien arbeiten, sollten regelmäßig in Gefahrstoffrecht und Erste-Hilfe-Maßnahmen unterwiesen werden.

Fazit: Entsorgen oder regenerieren – die richtige Entscheidung trifft Wirtschaft und Umwelt

Ob Entsorgung oder Regeneration: Die Entscheidung hängt vom technischen Zustand, der Wirtschaftlichkeit und den Umweltzielen Ihres Unternehmens ab. In vielen Fällen ist eine Regeneration die nachhaltigere und günstigere Lösung. Muss entsorgt werden, lassen sich durch Bleirückgewinnung und Pfanderstattung dennoch Kosten senken.

Die HK Handels GmbH bietet Ihnen rechtssichere Entsorgung, professionelle Regeneration und transparente Dokumentation – für maximale Wirtschaftlichkeit und Umweltverträglichkeit.