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Wer Staplerbatterien transportiert, muss einige gesetzliche Vorgaben beachten – besonders dann, wenn sie als Gefahrgut eingestuft sind.

Damit alles sicher und rechtskonform abläuft, kommt es auf die richtige Verpackung, Kennzeichnung und Dokumentation an. In diesem Beitrag erfahren Sie, worauf Sie beim Versand achten sollten und wie Sie typische Fehler vermeiden.

 

Warum Staplerbatterien als Gefahrgut gelten

Welche Batteriearten betroffen sind

Üblicherweise kommen Blei-Säure-Batterien in Staplern zum Einsatz. Diese enthalten Schwefelsäure und Blei – Stoffe mit hohem Gefahrenpotenzial bei Kurzschluss, Säureaustritt oder Beschädigung. Auch Lithium-Ionen-Batterien fallen unter Gefahrgutvorschriften.

Definition gemäß ADR und GGVSEB

Staplerbatterien werden in der Regel gemäß ADR (Europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße) und nationalem GGVSEB als Gefahrgut eingestuft. Eine Ausnahme bildet der Strassentransport von neuen und gebrauchten Batterien, sofern sie unter die Sondervorschrift 598 Abs. 2 ADR fallen. In diesem Fall gelten vereinfachte Anforderungen.

 

Rechtliche Grundlagen für den Transport von Staplerbatterien

Gefahrgutrecht (ADR, UN-Nummern, Klassifizierung)

Staplerbatterien sind über die entsprechende UN-Nummer (z. B. UN 2794 für nasse Blei-Säure-Batterien oder UN 3480 für Lithium-Ionen-Batterien) eindeutig als Gefahrgut klassifiziert. Diese UN-Nummer muss im Versandpapier und bei der Kennzeichnung angegeben werden.

Verantwortung von Versendern und Transporteuren

Versender tragen die Verantwortung für korrekte Verpackung, Kennzeichnung, Dokumentation und Schulung. Transportdienstleister müssen sicherstellen, dass der Transport gemäß den Vorschriften erfolgt.

Pflichten laut GHS und CLP-Verordnung

Gefahrgut unterliegt zusätzlich der GHS-/CLP-Kennzeichnung. Das betrifft insbesondere Gefahrenpiktogramme und Sicherheitsinformationen für Stoffe wie Schwefelsäure oder Lithiumverbindungen.

 

Verpackung und Kennzeichnung: Das ist Pflicht

Vorgaben für neue und gebrauchte Batterien

Auch gebrauchte oder instandgesetzte Batterien müssen vollständig verpackt und gegen Kurzschluss, Auslaufen oder Umkippen gesichert sein.

Kennzeichnung mit UN-Nummern, Gefahrzetteln und Symbolen

Jede Verpackungseinheit benötigt deutlich sichtbare Gefahrzettel sowie die passende UN-Nummer, angebracht auf mindestens zwei Seiten.

Verpackungsgruppen und geeignete Transportbehälter

Je nach Gefahrgutklasse sind säurebeständige Kunststoffkisten oder ADR-zertifizierte Transportbehälter erforderlich. Für Sammeltransporte können auch Gitterboxen mit geeigneter Innenauskleidung verwendet werden.

 

Transportmittel und Sicherung: So geht’s richtig

Anforderungen an Lkw, Container und Ladeflächen

Fahrzeuge müssen über einen stabilen Ladeboden verfügen und korrekt gegen Verrutschen gesichert sein – z. B. mit Antirutschmatten und Spanngurten.

Sicherung gegen Umkippen, Auslaufen und Kurzschluss

Batterien sind mechanisch zu fixieren, Pole müssen abgedeckt sein, austretender Elektrolyt muss durch Wannen oder Absorbermaterialien aufgefangen werden können.

Temperatur- und Witterungsschutz

Die empfohlene Transporttemperatur liegt zwischen –20 °C und +45 °C. Vermeiden Sie direkte Sonneneinstrahlung, Frost oder Feuchtigkeit.

 

Besonderheiten beim Versand gebrauchter oder beschädigter Batterien

Unterschied zu fabrikneuen Batterien

Beim Transport gebrauchter Batterien gelten – unabhängig vom Zustand – erhöhte Anforderungen an Verpackung und Dokumentation. Fachgerecht geprüfte und aufbereitete Batterien, wie sie von zertifizierten Händlern wie der HK Handels GmbH angeboten werden, erfüllen diese Vorgaben zuverlässig.

Zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen

Vor dem Transport ist eine Bewertung des Gefahrenpotentials nötig – z. B. durch Sichtprüfung, Spannungsmessung oder Säurestandskontrolle.

Transportverbot bei bestimmten Schadensbildern

Bei stark beschädigten Batterien – z. B. mit ausgetretenem Elektrolyt, geplatzten Zellen oder Kurzschlussgefahr – darf kein Transport erfolgen.

 

Dokumentation und Nachweispflichten

Beförderungspapier, Sicherheitsdatenblatt & Co.

Erforderlich sind unter anderem: Gefahrgutbeförderungspapier, Sicherheitsdatenblätter (SDS), ggf. UN-Freigaben oder Herstellererklärungen.

Kontrollpflichten bei Übergabe und Empfang

Transportverantwortliche dokumentieren Ladezustand, Behälterzustand und Übergabezeitpunkt. Checklisten helfen, alle Vorgaben zu erfassen.

Checkliste zur Vorbereitung des Versands

  • Batterietyp und Zustand erfassen
  • UN-Nummer und Gefahrgutklasse bestimmen
  • Geeignete Verpackung auswählen
  • Gefahrgutkennzeichnung anbringen
  • Dokumente bereitstellen
  • Ladungssicherung prüfen
  • Schulungen für Personal sicherstellen

Empfehlungen für Unternehmen: So minimieren Sie Risiken

Schulungspflichten für Mitarbeiter

Personen, die mit dem Versand oder Transport betraut sind, benötigen regelmäßige Schulungen nach ADR – mit dokumentiertem Nachweis.

Zusammenarbeit mit zertifizierten Gefahrgutspeditionen

Zuverlässige Spediteure bieten ADR-konformen Transport inklusive Verpackung, Labeling und Dokumentation.

Vermeidung häufiger Fehler im Alltag

Typische Fehler wie fehlende Kennzeichnung, falsche Verpackung oder unvollständige Unterlagen lassen sich durch standardisierte Abläufe und klare Verantwortlichkeiten vermeiden.

Fazit

Der Transport von Staplerbatterien als Gefahrgut erfordert Fachkenntnis, klare Abläufe und rechtskonforme Umsetzung. Wer Batterien korrekt verpackt, beschriftet und dokumentiert, schützt nicht nur die Umwelt und Mitarbeitende, sondern auch das eigene Unternehmen.

Besonders beim Versand gebrauchter Batterien ist auf die Einhaltung aller Vorschriften zu achten. Vertrauen Sie auf zertifizierte Fachhändler wie die HK Handels GmbH – hier erhalten Sie geprüfte Qualität, transparente Prozesse und kompetente Beratung rund um Transport, Lagerung und Wiederverwendung.

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